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1. Vorwort

Die in der Unternehmensphilosophie dargelegten Werte sind die Richtschnur für alles Handeln bei der Alberto GmbH und allen Tochterunternehmen, insbesondere der Boltze Ideen GmbH & Co. KG und der Boltze Gruppe GmbH und gelten an allen Standorten. In unserer täglichen Arbeit richten wir uns nach unserem internen Verhaltenskodex.

Dieser fasst, unter Berücksichtigung der Boltze Unternehmensphilosophie, dem Boltze Mitarbeiter – und Führungsleitbild sowie dem Verhaltenskodex unserer Kunden, unsere Leitlinien zusammen.
Unser Verhaltenskodex dient als Richtschnur zur Einhaltung ethischer Normen sowie bei der Schaffung eines Arbeitsumfelds, das von Integrität, Respekt, Vertrauen und Nachhaltigkeit geprägt ist. Indem wir uns an die im Verhaltenskodex dargelegten Regeln halten, sichern wir das langfristige Wohl des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Als BSCI-Mitglied sind wir dem BSCI-Verhaltenskodex verpflichtet und haben unseren Verhaltenskodex daher diesem Kodex angelehnt.
In diesem Verhaltenskodex wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Die Bezeichnungen „Mitarbeiter“, „Kunde“ etc., gelten also für alle Geschlechter (m/w/d).
 

Verhaltenskodex Interner

Richtlinien für regelkonformes Verhalten bei der BOLTZE Unternehmensgruppe

2. Geltungsbereich

Die im Verhaltenskodex formulierten Regeln gelten ohne Ausnahme für alle Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter sowie alle sonst im Unterneh-men tätigen Personen. Zum einfacheren Verständnis werden alle aufgezähl-ten Personengruppen, unabhängig vom Geschlecht einzelner Personen, im weiteren Verlauf unter dem Begriff „Mitarbeiter“ zusammengefasst.

Der Geltungsbereich dieses Kodex erstreckt sich auf alle Unternehmensbe-reiche der Alberto GmbH sowie aller Tochterunternehmen und Standorte, insbesondere der Boltze Ideen Deutschland GmbH & Co. KG und der Boltze Gruppe GmbH. Aus Vereinfachungsgründen werden im Folgenden alle zum Geltungsbereich gehörenden Unternehmen und Standorte unter „Boltze Ideen“ zusammengefasst. Der Verhaltenskodex ersetzt keine anderen Ver-haltensrichtlinien, sondern ergänzt sie. Die im Verhaltenskodex formulier-ten Standards legen wir auch an unsere Partner, Zulieferer und Kunden an.

2.1. Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodex

Das Einhalten des Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter oberstes Gebot. Verstöße können schwerwiegende Folgen für das Unternehmen oder ein-zelne Mitarbeiter haben.
Je nach Umständen und je nach Art des Verstoßes kann das zu arbeits-rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Beschäftigungsver-hältnisses führen. Auf die Missachtung von Gesetzen und Verordnungen können Geldstrafen oder auch strafrechtliche Konsequenzen folgen.

3. Allgemeine Anforderungen an das Verhalten

3.1. Grundsätze des Umgangs miteinander
Unser Umgang miteinander ist geprägt von Respekt und Akzeptanz. Wir achten die Umgangsformen und bemühen uns um ein höfliches Mit-einander. Wir handeln stets integer und sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst.

3.2. Verantwortung für das Ansehen des Unternehmens
Alle Mitarbeiter tragen Verantwortung für das Ansehen des gesamten Unternehmens sowie ihrer eigenen Person. Deshalb verhält sich jeder Mit-arbeiter in der Öffentlichkeit stets so, dass sein Verhalten nicht negativ auf das Unternehmen zurückfällt.

Was bedeutet das? 
Wenn wir zu Veranstaltungen eingeladen sind, ob in-tern oder extern, ist unser Verhalten stets angemes-sen. Wir müssen uns immer vor Augen führen, dass wir auf Messen, Kundenveranstaltungen oder Workshops, Repräsentanten des Unternehmen Boltze sind. Nutze soziale Medien immer mit Bedacht - Ihr als Mitarbeiter seid für die private Nutzung der sozialen Netzwerke selbst verantwortlich. Eine unbedachte Aussage kann aber negative Auswirkungen auf Boltze haben.

3.3. Offene Kommunikation und Umgang mit Kritik
Wir kommunizieren offen, zielorientiert, wertschätzend und eindeutig. Wir fördern den offenen Austausch von Meinungen, Kritik und Ideen. Das hilft uns, unsere Positionen zu hinterfragen und daraus zu lernen. Fehler be-trachten wir als Chance, wir erläutern und beseitigen deren Ursachen.

3.4. Förderung eigenverantwortlichen Handelns
Wir fördern eigenverantwortliches Handeln unserer Mitarbeiter. Gleichzei-tig erwarten wir aber auch, dass jeder Mitarbeiter der damit verbundenen Verantwortung gerecht wird und auf die gemeinsamen Ziele eigenständig hinarbeitet.

3.5. Arbeitsumfeld
Wir streben an, überall ein Arbeitsumfeld zu schaffen, dass es jedem Mit-arbeiter ermöglicht, seine besten Leistungen zu erbringen. Wir unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung unserer Mitarbeiter, insbesondere die Er-weiterung seiner Fachkompetenzen durch Fortbildungen. Schutzbedürftige Gruppen (Jugendliche, Schwangere, Menschen mit Behinderung etc.) erhal-ten besondere Aufmerksamkeit in Form von Achtsamkeit oder Hilfestellung.  Die Leistung und den Erfolg unserer Mitarbeiter beurteilen wir nach sachli-chen Kriterien und versuchen, subjektive Faktoren zu minimieren.

4. Spezielle Anforderungen an das Verhalten

4.1. Einhaltung geltenden Rechts
Wir halten uns an geltendes Recht. Wir achten die relevanten nationalen und internationalen Gesetze unabhängig von unserem Standort oder vom Ort des Geschäftes (Bsp. Arbeitsschutz-gesetz). Darüber hinaus achten wir die von uns anerkannten internationalen Konventionen (Bsp. UNCAC-Ver-trag gegen Korruption oder UNCAT- Vertrag gegen Folter und Zwang). Wir kooperieren mit allen zuständigen Behörden offen, konstruktiv und zuver-lässig.

4.2. Vermeidung von Korruption und Interessenskonflikten
1. Verbot von Korruption und Vorteilsnahme

Wir verurteilen Korruption, Vorteilsnahme und Bestechung. Wir achten die relevanten Gesetze und Konventionen. Weder bieten wir Geschäfts-partnern Geschenke oder Vergünstigungen an, um eine Geschäftsent-scheidung zu beeinflussen, noch nehmen wir derartige Geschenke oder Vergünstigungen an, die von den Vorgaben unter 4.2.3 abweichen. Selbst der Anschein einer solchen Einflussnahme ist zu verhindern. Wir tolerie-ren keine unlauteren Mittel wie Bestechung, da diese im Widerspruch zu unserer Verpflichtung der Integrität stehen und das Vertrauen unserer Kunden und Partner verletzen würde. Bestechung und Korruption sind immer unzulässig. Sie sind überall, wo wir Geschäfte tätigen, illegal und ziehen schwerwiegende Konsequenzen wie erhebliche Sanktionen, Geld- und Gefängnisstrafen für alle beteiligten Personen nach sich.

Was erwarten wir? 
Alle Mitarbeiter:

  • Müssen Bestechungen unverzüglich zurückweisen und dürfen unter keinen Umständen Bestechungsversuche unternehmen
  • Müssen erkennen, ob eine potenzielle Bestechung oder Korrup-tion oder eine scheinbare Bestechung oder Korruption vorliegt, an der Boltze oder einer unserer Partner beteiligt sind und ggf. ent-sprechende Schritte ergreifen, um eine solche Bestechung oder Korruption zu stoppen

Zahle niemals Barbeträge, mit Scheck oder Gutscheinen, um einen unfairen Vorteil zu erwerben.
Sorge immer für Transparenz bei allen Arten von Trans-aktionen. Dazu gehört die Angabe von Nachlässen auf Rechnungen für die Empfänger dieser Nachlässe, die kor-rekte und vollständige Aufzeichnung aller Positionen, die Kennzeichnung kostenloser Produkte usw.

2.    Interessenskonflikte
Wir nehmen keine Vorteile, Geschenke oder Einladungen an, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten. Wir vermeiden Situationen, die zu Interessenskonflikten zwischen den persönlichen oder finanziellen Interessen eines Mitarbeiters und den Interessen der Boltze Ideen führen können. Wir verschaffen uns keine persönlichen Vorteile bei Lieferanten, Kunden oder Dienstleistern.

3.    Umgang mit Geschenken
In vielen Situationen ist es völlig in Ordnung, Geschenke anzunehmen, wenn sie angemessen und verhältnismäßig sind. Allerdings ist nicht jedes Geschenk zulässig. Es ist nie angemessen, Geschenke, Tickets oder Einla-dungen zu akzeptieren, wenn eine Gegenleistung dafür erwartet wird. Geschenke sollten klar als Geschenke erkennbar sein (Firmenlogo, eine beigefügte Grußkarte, etc.). Geringwertige Werbegeschenke und Höflich-keitsgeschenke (Wertgrenze für Deutschland: 35€ max.) sind ohne Ge-nehmigung zulässig. Höherwertige Geschenke benötigen die vorherige Freigabe des Vorgesetzten oder sind abzulehnen. Grundsätzlich sind Geldgeschenke jeglicher Art (Bargeld, Überweisungen, nicht autorisierte Kredite) verboten. Persönliche Vorteile (z.B. Ferienrei-sen, Dienstleistungen) und indirekte Zuwendungen an Familienangehöri-ge oder andere nahestehende Personen sind nicht zulässig.

Was bedeutet das?  
Einladungen
von Kunden, Dienstleistern und Lieferanten

a) zum Geschäftsessen
>> Einladungen können angenommen werden

b) zu Veranstaltungen wie Informationsveranstaltung
(Seminar, Workshop, Fachaustausch / auch inkl. Verpflegung)
! Mit Führungskraft aus der GL abzustimmen
>> Bei Interessenskonflikt Einladung ablehnen

c) zu Events (Sportereignis, Musikveranstaltung etc.)
! Mit Führungskraft aus der GL abzustimmen
>> Bei Interessenskonflikt Einladung ablehnen

d) zu einem Unternehmensevent (Jubiläum, Firmenfeier etc.)
! Mit Führungskraft aus der GL abzustimmen
>> Bei Interessenskonflikt Einladung ablehnen

an Kunden, Dienstleister und Lieferanten
a) zum Geschäftsessen
>> Generell gestattet
b) zu Veranstaltungen
! Mit Führungskraft aus der GL abzustimmen

Geschenke
von Kunden, Dienstleistern und Lieferanten

  • Kunden, Lieferanten, Dienstleister informieren!
  • Geschenke nur mit einem Wert < 35 Euro
  • Ist der Wert > 35 Euro ist das Geschenk abzulehnen Nicht personalisierte Geschenke sind einer Tombola für Teammitglieder zuzuführen

< 35 Euro sind gestattet
! Mit Führungskraft aus der GL abzustimmen

Vergünstigungen (Mitarbeiterrabatte etc.)
Von Kunden, Lieferanten und/oder Dienstleister

! Mit Führungskraft aus der GL abzustimmen

für Kunden, Lieferanten und/oder Dienstleister
! Mit Führungskraft aus der GL abzustimmen
>> Bei möglichem Interessenskonflikt (z.B. bei Mitarbeitern von Kunden oder Lieferanten) nicht gestattet

4.3. Betrugsbekämpfung
Wir dulden keine betrügerischen Handlungen wie Unterschlagung, Verun-treuung, Diebstahl oder Betrug – weder in unserem Unternehmen noch in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern.

4.4. Achtung des Kartell- und Wettbewerbsrechts
Wir achten die Gesetze und Richtlinien zur Wahrung eines fairen Wettbe-werbs, insbesondere das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Wir dulden keine unberechtigte Bevorzugung oder Benachteiligung.

Wir beteiligen uns nicht an Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Produktionsbeschränkungen, Angebotsabsprachen und anderen Praktiken, die einem freien Wettbewerb widersprechen.

4.5. Umgang mit Informationen
1. Umgang mit internem Wissen

Wir geben keine Geschäftsinformationen weiter, die nicht durch die ent-sprechenden Stellen im Unternehmen für eine Veröffentlichung freige-geben sind. Wir akzeptieren keine unrichtige Berichterstattung – weder innerhalb unseres Unternehmens noch nach außen. Freigabe von unter-nehmensrelevanten Daten wie zum Beispiel Kundenbeziehungen, Um-satzzahlen, Strategien oder Werbepräsentationen sind nur nach Freigabe des Managementteams erlaubt.

2.    Gewährleistung der Vertraulichkeit uns anvertrauter Daten
Wir wahren die Geheimnisse unserer Kunden und Lieferanten. Wir nut-zen sie weder, um uns selbst einen ungerechtfertigten Vorteil zu ver-schaffen, noch geben wir sie an Dritte weiter. Die uns anvertrauten Infor-mationen verwenden wir ausschließlich, um die Aufgaben durchzuführen, für die sie uns anvertraut worden sind.

3.    Datenschutz und -sicherheit
Wir beachten alle Richtlinien, Vorschriften und rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Außerdem verwenden wir die uns anvertrauten persönlichen Daten unserer Mitarbeiter und Partner aus-schließlich für die Zwecke, für die sie uns überlassen wurden, und im Rahmen des rechtlich Zulässigen.

Bei Fragen zur Datensicherheit steht euch unser Datenschutz-beauftragter zur Verfügung.
datenschutzbeauftragter@boltze.de

4. Dokumentationspflicht und Transparenzgebot
Wir kommen den Dokumentationspflichten, die sich aus rechtlichen Be-stimmungen ergeben, mit der notwendigen Sorgfalt umfassend nach. Er-geben sich aus anderen, betrieblichen Vorgaben Dokumentationspflich-ten, so kommen wir auch diesen umfassend nach. Alle unsere Berichte, Protokolle und Aufzeichnungen sind genau, zeitgerecht, verständlich, umfassend und wahr.

5. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Menschenrechte und Antidiskriminierung

5.1. Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Sicherheitsbe-stimmungen
Wir beachten jederzeit alle rechtlichen, berufsgenossenschaftlichen und be-trieblichen Sicherheitsvorschriften.

Wir verfügen über klare Gesundheits- und Sicherheits-standards, dessen Einhaltung wir bei allen Mitarbei-tern voraussetzen.

  • Unsere Standards werden fortlaufend geprüft, um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden. Niemand tritt seine Arbeit an, um verletzt zu werden.
  • Wir verbieten jede Form von Alkohol, Drogen und Missbrauch anderer Substanzen am Arbeitsplatz.

5.2. Arbeitsbedingungen
Wir zahlen faire Löhne, wahren in jedem Fall die gesetzlichen und tariflichen Standards und achten die gültigen gesetzlichen und individuelle Vertrags-normen zu Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertagen. Wir respektieren die ge-setzlichen Mitbestimmungsrechte.

Wir halten zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Geset-ze und Regeln, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen, ein. Dazu werden von uns Maßnahmen wie regelmäßige Sicherheitsaudits und -belehrungen durchgeführt, die für unsere Beschäftigten eine gesunde und gefahrenfreie Arbeitsumgebung schaffen.

5.3. Menschenrechte
Wir achten die Würde jedes Menschen! Wir respektieren die Menschenrechte und unterstreichen, dass jeder Mensch ohne Ausnahme Anspruch auf die in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen verkündeten Rechte und Frei-heiten hat. Toleranz gegenüber Andersdenkenden und das Bekenntnis zu den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien sind die Basis unseres Arbeitens – nicht nur gegenüber Kollegen, sondern immer und überall.

5.4. Chancengleichheit und Antidiskriminierung
Wir betrachten eine vielfältige Personalstruktur als Bereicherung. Diskrimi-nierung in jeglicher Form wird von uns ausdrücklich verurteilt – insbeson-dere eine Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Ge-schlecht, Alter, Familienstand, Behinderung, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Orientierung oder soziale Herkunft. Bei uns haben alle Mitarbeiter die gleichen Chancen, sich zu entfalten und weiterzuentwickeln. Jede Diskri-minierung ist inakzeptabel. Beförderungen und Neueinstellungen erfolgen immer frei von Diskriminierung.

  • Gehe immer respektvoll mit kulturellen Differenzen um.
  • Treffe Entscheidungen, die deine Arbeit betreffen, immer auf Basis der Einzelleistung, um Diskrimi-nierung zu vermeiden
  • Mache niemals unangebrachte Bemerkungen und verschicke keine beleidigenden Nachrichten.

5.5. Kinderarbeit
Wir verurteilen Kinderarbeit rigoros und halten unsere Geschäftspartner dazu an, dies ebenfalls zu tun. Es dürfen weder direkt noch indirekt Perso-nen beschäftigt werden, die jünger als 15 Jahre sind (es sei denn, es gelten die von der ILO anerkannten Ausnahmen).

5.6. Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit oder Menschenhandel
Wir dulden keine Sklaverei, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Menschen-handel oder unfreiwillige Arbeit, einschließlich der Zwangsarbeit. Keine Beschäftigten dürfen direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüch-terung zur Beschäftigung gezwungen werden. Personen sind nur zu be-schäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung ge-stellt haben. Beschäftige zu unfreiwilliger Arbeitsleistungen - insbesondere infolge von Schuldknechtschaft oder Menschenhandel - anzuweisen oder zu zwingen, ist verboten. Dies gilt auch für Beschäftigte, welche über Agenturen eingesetzt werden. Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln.

6. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Menschenrechte und Antidiskriminierung

6.1. Einhaltung der gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutz-standards
Wir beachten jederzeit alle rechtlichen, berufsgenossenschaftlichen und be-trieblichen Sicherheitsvorschriften.

1. Schutz der Umwelt
Der Schutz der Umwelt und der Klimaschutz sind uns wichtige Anliegen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu angehalten alle na-türlichen Ressourcen, die in unserem Unternehmen eingesetzt werden (z.B. Energie, Wasser, Flächen), schonend zu behandeln. Ein verantwor-tungsvoller Umgang bei Herstellung und Vertrieb unserer Produkte und/oder unserer Dienstleistungen wird von unseren Beschäftigten erwartet.

2. Beachtung der Umweltauswirkungen bei allen betrieblichen Entscheidungen
Wir bekennen und verpflichten uns, bei allen betrieblichen Entscheidun-gen die Auswirkungen auf die Umwelt zu bedenken, und wählen, wo wirt-schaftlich vertretbar, die umweltschonendste Alternative aus.

Schlage immer wieder selbst Änderungen vor, wie Ab-fall reduziert, der Energieverbrauch minimiert oder der Kohlenstoffausstoß von Boltze reduziert werden kann, wenn du eine Möglichkeit hierzu entdeckst. Es liegt an uns allen, unsere Arbeitsgewohnheiten im-mer wieder zu hinterfragen und zu verbessern.

7. Umgang mit Firmeneigentum

Wir legen Wert darauf, dass mit den eingekauften Produkten, den ver-wendeten Arbeitsmitteln und dem geistigen Eigentum des Unternehmens sorgfältig und verantwortungsbewusst umgegangen wird. Dafür trägt jeder Mitarbeiter Verantwortung. Wir melden selbstständig Beschädigung, Miss-brauch, Verlust, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung von Unterneh-menseigentum.

8. Verantwortlichkeiten

Eigenverantwortung eines jeden Mitarbeiters
Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass er die Verhaltensgrundsätze im Arbeitsalltag befolgt - und sich über Veränderungen regelmäßig informiert. Unkenntnis schützt nicht vor Konsequenzen. Die Unternehmensführung in Verbindung mit der Personalabteilung und der CSR-Abteilung stellt an ge-eigneten Stellen im Intranet sowie an den internen Aushängen - die jeweils gültige Fassung, des Verhaltenskodex bereit und informiert über Verände-rungen. Neue Mitarbeiter werden spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich mit den Verhaltensgrundsätzen vertraut gemacht.

Wenn der Verdacht besteht, dass maßgebliche Verhal-tensregeln oder gesetzliche Bestimmungen nicht einge-halten werden, findet Ihr hier vertrauensvolle Ansprech-partner:

  • die CSR-Abteilung,
  • die Personalabteilung,
  • der Betriebsrat,
  • die Geschäftsleitung  

Danke!

Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, diesen Verhaltens-kodex sorgfältig zu lesen. Diese Richtlinie wird in unserem Manage-mentsystem als dokumentierte Information gelenkt, d.h. regelmäßig überprüft und bei Bedarf an relevante Anforderungen interessierter Parteien angepasst.